EdTech in der Bildung – die 4 Kategorien

Es ist in den letzten Jahren viel im Bereich der Künstlichen Intelligenz im Bildungsbereich passiert und es wird auch immer mehr darüber berichtet (Baker, Smith & Nandra, 2019; EDUCAUSE, 2018, 2019). Auch die Anzahl der akademischen Veröffentlichungen (Zawacki-Richter et al., 2019) steigt, was ein Indiz dafür ist, dass EdTech in der Bildung langsam auch in Deutschland relevanter bzw. diskutiert wird. Wir als Initiatoren der EdTech Germany Konferenz teilen den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der Bildung in vier Kategorien ein:

 

Kategorie 1:

Tutorielle digitale Unterstützung in Form von lernfähigen Systemen. Hier wird an automatisierten Systemen gearbeitet, welche z.B. Trainer und Ausbilder unterstützen und somit auch stupide Arbeit abnehmen kann.

Kategorie 2:

Automatisierte und lernfähige Bewertungssysteme und Lernerfolgskontrollen. Diese Systeme unterstützen uns dabei, Standardaufgaben zu automatisieren und die Ergebnisse zu bewerten.

Kategorie 3:

Log der Lerndaten um aufschlussreiche Lernprofile zu erstellen und daraus Tendenzen für Lernerfolg zu schließen.
Hier kann man sich gut Motivationssysteme und Dokumentationssysteme vorstellen, die sowohl die Lehrenden, als auch die Lernenden unterstützen und als vorausschauende Analyse verstanden werden können.

Kategorie 3:

Personalisierte Lernsysteme mit adaptiven Elementen. Diese adaptiven Systeme können dafür sorgen, dass Lernen in Zukunft individueller und somit auf jeden Lerner passgenau zugeschnitten wird.

 

Aus meiner Sicht ist das Potential der Künstlichen Intelligenz in der Bildung enorm, wobei man sich auch kritische Fragen stellen muss. Sobald Daten erhoben und ausgewertet werden, ist der Weg zu den gläsernen Lernern nicht mehr weit und hier gibt es Stand heute noch keine allgemeingültige Regelung im Umgang damit. Ich plädiere für die persönliche Datenhoheit des Lernens, in der jeder selbst festlegen kann, wer die Lerndaten einsehen darf, welche Systeme darauf zugreifen dürfen und wie z.B. in einem Bewerbungsverfahren mit den persönlichen Lerndaten umgegangen werden soll.