Weitergabe von Daten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Wir geben die von Ihnen in das Teilnahmeformular eingetragenen personenbezogenen Daten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Ausstellung und Übersendung einer Teilnahmebestätigung weiter. Dies geschieht nach Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO im Rahmen der Vertragsdurchführung. Die weitergegebenen Daten dürfen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nur zu dem genannten Zweck verwendet werden.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, in der Regel nach 3 Monaten.