Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Corporate Learning & Change GmbH (nachfolgend „CLC GmbH“ genannt).
§ 1 Allgemeines
1.1 Die Corporate Learning & Change GmbH (im folgenden CLC GmbH genannt) erbringt alle Leistungen gegenüber dem Vertragspartner ausschließlich auf der Grundlage der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsvereinbarung laut Angebot, dieses Besonderen Teils Schulung/Beratung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragspartner sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2 Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird.
§ 2 Leistungen
CLC GmbH bietet Schulungen und Beratung für Privatpersonen und Unternehmen an. Schulungen werden seitens CLC GmbH im Rahmen von offenen Seminaren für Jedermann und Inhouse-Seminaren (firmeninterne Seminare) angeboten. Informationen zu den einzelnen von CLC GmbH angebotenen Schulungs- und Beratungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Produktangebot auf der CLC GmbH - Webseite erreichbar unter der URL http://www.clc-learning.de. Die seitens CLC GmbH konkret geschuldeten Beratungsleistungen werden zunächst mit dem Vertragspartner abgestimmt und als individualvertragliche Vereinbarung (LV) Bestandteil des Vertrags. Die nachfolgenden Regelungen betreffen ausschließlich die Durchführung von Inhouse-Seminaren.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
3.1 Alle Angebote von CLC GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Mit der schriftlichen Bestellung der jeweiligen Dienstleistung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit einer Anmeldebestätigung zustande. CLC GmbH ist berechtigt, die Annahme innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Anmeldung zu erklären.
§ 4 Widerrufsrecht
4.1 Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB steht dem Verbraucher nicht zu, es sei denn, dass der Vertrag im Wege des Fernabsatzes im Sinne des § 312 BGB zustande gekommen ist. In diesem Fall kann der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung CLC GmbH Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB) zudem nicht vor Erfüllung von ClC GmbH Pflichten gemä ß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Corporate Learning & Change GmbH, Viergiebelweg 26 , 70192 Stuttgart , info@clc-learning.de
4.2 Widerrufsfolgen – Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Ende der Widerrufsbelehrung
4.3 Erlöschen des Widerrufsrechts – Das Widerrufsrecht erlischt, wenn CLC GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
§ 5 Rücktrittsrecht Inhouse und Beratungsangebote
Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare oder Beratungen können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellt CLC GmbH den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage wird die volle Veranstaltungsgebühr berechnet. Nimmt der Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die bestellte Dienstleistung ist jederzeit übertragbar. Bei Absagen oder Stornierungen ist CLC GmbH berechtigt jegliche Aufwände für Stornierungen oder Ausfallgebühren bei Reise-und Übernachtungskosten in voller Höhe zu berechnen.
§ 5.1 Stornierung offener Kurse, Webinare, Qualifzierungsreihen
Wird die pro Veranstaltung von der CLC GmbH festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die CLC GmbH einen Ersatztermin festlegen oder vom Vertrag zurücktreten. Änderungen des Termins und/oder des Veranstaltungsortes erfolgen nur bei zwingender Notwendigkeit. Die CLC GmbH teilt solche Änderungen dem Kunden unverzüglich schriftlich mit. Sollte dem Kunden der neue Termin nicht zusagen, kann dieser vom Vertrag zurücktreten und bekommt eine bereits geleistete Vergütung zurückerstattet. Über die Rückerstattung der geleisteten Vergütung hinaus stehen dem Kunden bei einem Vertragsrücktritt keine Ansprüche zu. Unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde bis zum Beginn der Trainingsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt des Kunden ist kostenlos, wenn er bis spätestens 14 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt wird. Für alle Seminare, Schulungen, Veranstaltungen und Events der CLC GmbH gelten folgende Rücktrittsfristen und Rücktrittsgebühren: Bis 16 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung: keine Rücktrittsgebühren
Bis 11 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung: Berechnung 25% des Seminar- oder Veranstaltungspreises
Bis 6 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung: Berechnung 50% des Seminar-oder Veranstaltungspreises
Innerhalb der letzten 5 Arbeitstage oder bei Nichterscheinen: Berechnung des vollen Seminar- bzw. Veranstaltungspreises
Für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang des Rücktrittschreibens bei der CLC GmbH maßgeblich. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer an der Schulungsmaßnahme teilnehmen zu lassen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, für Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang bei der CLC GmbH an. Bereits gebuchte Flug- oder Bahntickets, die nicht storniert werden können, sind unabhängig von den vorgenannten bzw. den nachgenannten Fristen zu erstatten.
§ 6 Preise
6.1 Preise (Kursgebühren, Honorare) werden in der Leistungsvereinbarung/ Angebot festgelegt.
6.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn sie sind mit dem Zusatz „inkl. MwSt.“ gekennzeichnet.
6.3 Die Rechnung wird nach Anmeldung zu offenen Kursen gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen fällig und an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
§ 7 Nebenkosten
Neben dem jeweiligen Tageshonorar für Beratungen oder Inhouse-Seminaren werden folgende Nebenkosten berechnet:
- Reisekosten: Km Pauschale 0,60 Euro / Km – Transferkosten wie Taxifahrten, Mietwagen, Flüge
- Übernachtung (nach Anfall)
- Tagesverpflegung (pauschal nach Anfall)
- Vertragshotels der Auftraggeber oder Sonderkonditionen werden berücksichtigt. CLC GmbH Mitarbeiter reisen von verschiedenen Orten in Deutschland an
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Stellung eines Veranstaltungsorts stehen
§ 8 Schulungs- und Beratungsort
Der Veranstaltungsort wird mit dem Vertragspartner vorab vereinbart. Soweit hierüber keine Regelung getroffen wurde, stellt der Vertragspartner den Veranstaltungsort inklusive der technischen Voraussetzungen kostenfrei zur Verfügung.
§ 9 Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch CLC GmbH
9.1 CLC GmbH behält sich Änderungen hinsichtlich der Veranstaltungen, insbesondere den Wechsel von Beratern und Schulungsleitern, vor.
9.2 CLC GmbH ist berechtigt, eine Veranstaltung oder einen Termin abzusagen. Für diesen Fall verpflichtet sich CLC GmbH, einen Ersatztermin anzubieten.
9.3 Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Beraters oder Schulungsleiters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet.
§ 10 Mitwirkungspflicht
Vertragspartner sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.
§ 11 Schutzrechte
Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen geistigen und gewerblichen Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen von CLC GmbH und an allen Konzepten, Entwürfen und Methoden stehen CLC GmbH zu. Mit der Anmeldung oder Beauftragung verpflichten sich die Vertragspartner zur Beachtung folgender Punkte:
- Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden;
- Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind Unterlagen, die eindeutig andere Vermerke zum Urheberschutz tragen (z.B. Hinweise auf Creative Commons Lizenzen).
§12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verarbeitet oder genutzt. Die Daten werden insbesondere gegen unbefugten Zugriff gesichert und sie werden nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.